A1 West Autobahn, km 20 − 30, Entwässerung + CN.as, SB und EM - A1 West Autobahn, km 20 − 30, Bauleistung
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
- Stammzahl:
- FN92191a
- Geschäftszahl:
- 41657|302001412-AA017
STRABAG AG ZNL St. Pölten
- Stammzahl:
- 61689w
Kurze Beschreibung des Auftrages:
A1 West Autobahn, km 20 − 30, Bauleistung
Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:
MKF21 - Änderungen Kanalableitung Bereich RPL Großram
Bekanntmachungspflichten für Verträge und Rahmenvereinbarungen
Die gegenständliche Änderung ist gemäß § 365 Abs 4 BVergG spätestens 30 KT nach Beauftragung des Änderungsauftrages EU-Weit bekannt zu machen, da das ursprüngliche Verfahren nach den Bestimmungen des Oberschwellenbereiches durchgeführt wurde und die unwesentliche Änderung gemäß § 365 Abs3 Zif 5 BVergG zulässig ist.
Informations- und Genehmigungspflichten gemäß GO der BMG
Die ursprüngliche Auftragssumme beträgt EUR 10.569.052,15. Die fortgeschriebene Auftragssumme (inkl. der gegenständlichen Änderung) beträgt EUR 11.708.434,51 Netto und führt zu einer Überschreitung der ursprünglichen Auftragssumme i.H.v. 10,78 %.
Durch diesen Änderungsauftrag wird keine Informationspflicht bzw. Genehmigungspflicht gemäß GO der BMG ausgelöst.
Die Informationspflicht gemäß § 7 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 13.211.315,20 ausgelöst (25% vom HA). Die Genehmigungspflicht gemäß § 8 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 15.853.578,20 ausgelöst (50% vom HA).
- CPV Hauptteil:
- 45000000 (Bauarbeiten)
- Art des Auftrags:
- Bauauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 11.582.601,43 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 125.833,08 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Ja