A1 West Autobahn, km 20 − 30, Entwässerung + CN.as, SB und EM - A1 West Autobahn, km 20 − 30, Bauleistung

Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Stammzahl:
FN92191a
Geschäftszahl:
41657|302001412-AA017

STRABAG AG ZNL St. Pölten

Stammzahl:
61689w

Kurze Beschreibung des Auftrages:

A1 West Autobahn, km 20 − 30, Bauleistung

Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:

MKF21 - Änderungen Kanalableitung Bereich RPL Großram

Bekanntmachungspflichten für Verträge und Rahmenvereinbarungen 

Die gegenständliche Änderung ist gemäß § 365 Abs 4 BVergG spätestens 30 KT nach Beauftragung des Änderungsauftrages EU-Weit bekannt zu machen, da das ursprüngliche Verfahren nach den Bestimmungen des Oberschwellenbereiches durchgeführt wurde und die unwesentliche Änderung gemäß § 365 Abs3 Zif 5 BVergG zulässig ist.

Informations- und Genehmigungspflichten gemäß GO der BMG

Die ursprüngliche Auftragssumme beträgt EUR 10.569.052,15. Die fortgeschriebene Auftragssumme (inkl. der gegenständlichen Änderung) beträgt EUR 11.708.434,51 Netto und führt zu einer Überschreitung der ursprünglichen Auftragssumme i.H.v. 10,78 %. 

Durch diesen Änderungsauftrag wird keine Informationspflicht bzw. Genehmigungspflicht gemäß GO der BMG ausgelöst.

Die Informationspflicht gemäß § 7 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 13.211.315,20 ausgelöst (25% vom HA). Die Genehmigungspflicht gemäß § 8 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 15.853.578,20 ausgelöst (50% vom HA).

CPV Hauptteil:
45000000 (Bauarbeiten)
Art des Auftrags:
Bauauftrag
Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.

Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
11.582.601,43 €
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
125.833,08 €

Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
Ja