A02, INSB + TU Grimmenstein - Aspang (km 66,85 - km 81,15) - Straßen-,Brücken- und Tunnelinstandsetzung - Bauleistung ; 029.Änderungsauftrag: MKF 47
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
- Stammzahl:
- FN92191a
- Geschäftszahl:
- 12100|301800668-AA029
PORR Bau GmbH, Tiefbau Niederösterreich - Baugebiet Gänserndorf
- Stammzahl:
- 34160k
MKF 47: Bankettsanierung RFB Wien BAI (2020):
Bankettsanierungen entlang der Richtungsfahrbahn Wien im Bauabschnitt I (2020) nach Verkehrsfreigabe des Streckenabschnittes. Die Ursache der Bankettsanierung liegt in der beengten 3+1 Verkehrsführung während den Bauphasen 2-4. Die Bankette wurden hauptsächlich durch LKW-Befahrungen ausgefahren und in Mitleidenschaft gezogen. Zweck der Sanierung ist die ordnungsgemäße und verkehrssichere Wiederherstellung der Bankette.
- CPV Hauptteil:
- 45230000 (Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten)
- CPV Hauptteil:
- 45233120 (Straßenbauarbeiten)
- Art des Auftrags:
- Bauauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 32.037.183,08 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 33.235,79 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Nein