S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord - S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord Umweltbaubegleitung
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
- Stammzahl:
- FN92191a
- Geschäftszahl:
- 85893|302205242 -AA011
Bietergemeinschaft bestehend aus: freiland Umweltconsulting Ziviltechniker GmbH Filiale Graz;blp GeoServices GmbH Zentrale
- Stammzahl:
- FN 299089m
Kurze Beschreibung des Auftrages:
S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord Umweltbaubegleitung
Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:
MKF 12 MKF12 "Rekultivierungsbegleitung"
- CPV Hauptteil:
- 71000000 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen)
- CPV Hauptteil:
- 71520000 (Bauaufsicht)
- Art des Auftrags:
- Dienstleistungsauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit geänderter Leistungen:
Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrund der Änderung nicht.
Die gegenständliche Änderung ist gemäß § 365 Abs 3 Zif 6 BVergG zulässig und unwesentlich, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrages aufgrund der Änderung nicht verändert wird.
Der Gesamtwert der gegenständlichen Änderung übersteigt nicht 50% des Wertes der ursprünglichen Auftragssumme-
Die Zulässigkeit der Änderung sowie deren Unwesentlichkeit wurde anhand des Prüftools "Zulässigkeit Vertragsänderung" beurteilt.
Das Ergebnis dieser Prüfung liegt dem Prüfbericht bei.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 2.672.088,99 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 154.944,00 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Ja