AMR002 Staatsgrenze nächst Jennersdorf - Graz Hbf, Elektrifizierung - Vermessung Planung; Staatsgrenze nächst Jennersdorf - Graz Hbf, Elektrifizierung
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
ÖBB-Infrastruktur AG
- Stammzahl:
- FN71396w
- Geschäftszahl:
- 115343|4300947160-AA001
Bietergemeinschaft bestehend aus: Permann & Schmaldienst Vermessung ZT GmbH Ingenieurdienstleistung, Vermessung;Vermessungskanzlei DI Roland Krois Vermessungskanzlei
- Stammzahl:
- 197747f
Kurze Beschreibung des Auftrages:
Vermessung Planung; Staatsgrenze nächst Jennersdorf - Graz Hbf, Elektrifizierung
Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:
Erhöhter Aufwand bei Grenzfeststellungen, Bestandsvermessungen und Baubegleitenden Vermessungen sowie geringfügige Gebietserweiterung
- CPV Hauptteil:
- 71250000 (Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste)
- Art des Auftrags:
- Dienstleistungsauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.
Die Änderungen wurden auch durch Umstände veranlasst, die trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflichten für den AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich auf Grund der Änderungen nicht.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 479.800,00 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 332.000,00 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Ja