BAI305: Stadlau - Staatsgrenze nächst Marchegg; Elektrifizierung und selektiv zweigleisiger Ausbau, Bereich NÖ, Bau - Streckenplanung - Ausschreibungs- und Detailplanung
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
ÖBB-Infrastruktur AG
- Stammzahl:
- FN71396w
- Geschäftszahl:
- 5438|E28/4300736610-AA003
Bietergemeinschaft bestehend aus: Tecton Consult Engineering ZT GmbH Verkehrsplanung / Statik und Konstruktion;IBBS ZT-GmbH Zentrale
- Stammzahl:
- 311388z
Kurze Beschreibung des Auftrages:
Stadlau – Staatsgrenze nächst Marchegg; Elektrifizierung und selektiv zweigleisiger Ausbau, Bereich NÖ, Bau; Streckenplanung-, Ausschreibungs- und Detailplanung
Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:
Bestandsplanung Strecke Modul 1b und Modul 2
Die Bestandspläne werden nach Abschluss der Bauleistungen benötigt. Die Darstellung erfolgt für das Vorhaben im Endzustand, entspricht also der Gesamtheit aus Modul 1b und Modul 2. Diese Leistungen waren im Hauptauftrag nicht enthalten.
Entwurf und Detailplanung Weg 11d
Die Planung (Entwurf, Ausschreibung, Ausführungsplanung) für den sog. Weg 11d im Bereich des ehem. Rübenlagerplatzes im Bf. Schönfeld‐Lassee wurde beauftragt. Die Leistung war nicht Gegenstand des Hauptauftrags und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar.
Kostenermittlung Weichenverbindung Bf. Schönfeld‐Lassee Ostkopf
Für den Investbeschluss der 2. gegenläufigen Weichenverbindung am Ostkopf des Bahnhofs Schönfeld‐Lassee wird seitens der AG eine Kostenermittlung gemäß ÖBB‐Handbuch benötigt.
- CPV Hauptteil:
- 71320000 (Planungsleistungen im Bauwesen)
- Art des Auftrags:
- Dienstleistungsauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Diese zusätzlichen Leistungen sind aufgrund der Komplexität des Projektes untrennbar mit den Grundleistungen verbunden bzw. bauen überwiegend auf den bereits erbrachten Planungsleistungen auf. Nur der bisherige Auftragnehmer hat das gesamte Know-How, auf dem seine bisher erbrachten Leistungen basieren. Ein Wechsel bzw. die Hinzuziehung eines neuen Auftragnehmers würde zu erheblichen Projektverzögerungen, zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen und überdies zu erheblichen Abgrenzungs- und Schnittstellenproblemen im Falle von Gewährleistungs- und/oder Haftungsfällen führen. Ein Wechsel bzw. die Hinzuziehung eines neuen Auftragnehmers wäre somit auch mit einem erheblichen rechtlichen (Zusatz-)Risiko für den Auftraggeber verbunden.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 2.879.813,60 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 99.398,41 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Ja