SAR468 St Pantaleon - Mauthausen; Errichtung Anprallschutz Donaubrücke, km 6,634, Bau - Bauarbeiten Anprallschutz Donaubrücke Mauthausen
Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
ÖBB-Infrastruktur AG
- Stammzahl:
- FN71396w
- Geschäftszahl:
- 124616|4300970281-AA004
Bietergemeinschaft bestehend aus: PORR Bau GmbH Bahnbau - Österreich;HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. Ingenieurtiefbau West;MCE GmbH Zentrale
- Stammzahl:
- 34160k
Kurze Beschreibung des Auftrages:
Errichtung Anprallschutz Donaubrücke, km 6,634, Bau; Bauarbeiten Anprallschutz Donaubrücke Mauthausen
Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die insbesondere auf Grund der unerwarteten Gesteinsverhältnisse erforderlich wurden:
Zusätzliche Aufschlussbohrungen
Vorbohrungen für Bohrpfahlherstellung
Produktivitätsverlust bei der Pfahlherstellung durch den nicht kontinuierlichen und nicht planbaren Arbeitsablauf
Nicht planbare Betonage Termine
Meißelarbeit im Dauerbetrieb bei Bohrpfahlherstellung
Extremer Verschleiß an Bohrwerkzeug und Gerät
Betonmehrverbrauch
Größere Einbindelängen der Pfähle in das kristalline Festgestein
Verrohrte Vorbohrungen für DSV - Arbeiten
Zusätzliche DSV-Kubatur
Zeitgebundene Kosten
Zusätzliche Bohrzeit
Änderung der Pfahlrostgeometrie sowie dem zusätzlich erforderlichen Aufbeton
Schalung Ankernischen
Vergießen Ankernischen
Ankerpunkte für die Schifffahrt inkl. Schalung der Nischen
- CPV Hauptteil:
- 45221100 (Bauarbeiten für Brücken)
- Art des Auftrags:
- Bauauftrag
- Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.
Die Änderungen wurden auch durch Umstände veranlasst, die trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflichten für den AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich auf Grund der Änderungen nicht.
- Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
- 17.956.391,18 €
- Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
- 2.767.929,10 €
- Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
- Nein