BAI0.AMP002.03:Flughafen Wien - Ostbahn; Errichtung Verbindungsstrecke, UVP Genehmigungsplanung - Planungsleistungen Streckenplanung und KI - Einreichprojekt; optional Detailprojekt

Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4

ÖBB-Infrastruktur AG

Stammzahl:
FN71396w
Geschäftszahl:
67522|4300871424-AA003

Bietergemeinschaft bestehend aus: IBBS ZT-GmbH Zentrale;Tecton Consult Engineering ZT GmbH Verkehrsplanung / Statik und Konstruktion;Stoik & Partner ZT-GmbH Verkehrs- und Infrastrukturplanung

Stammzahl:
178078f

Kurze Beschreibung des Auftrages:

Flughafen Wien - Ostbahn; Errichtung Verbindungsstrecke, UVP Genehmigungsplanung; Planungsleistungen Streckenplanung und KI - Einreichprojekt; optional Detailprojekt

Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen:

Es sind folgende zusätzliche Leistungen erforderlich geworden:

Planung und Einbindung einer Lärmschutzwand Kaiserebersdorf

Im Planungsprozesses sind zusätzliche Variantenuntersuchungen erforderlich 

Scharfstellung der Streckenplanung 

CPV Hauptteil:
71300000 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros)
Art des Auftrags:
Dienstleistungsauftrag
Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.

Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung:
6.437.625,71 €
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung:
654.929,86 €

Der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ist ein KMU:
Ja