Rahmenvereinbarung Lizenzerweiterungen Infrastrukturmanagementsystem

Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

Digital Burgenland GmbH

Telefon:
+43 2682 63881-0
Stammzahl:
9110015728507
Geschäftszahl:
07/26

Die AG beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend die Lieferung von Lizenzerweiterungen und Dienstleistungen im Umfeld eines bestehenden Land- und Infrastrukturmanagementsystems.

Erfüllungsort:
AT112 / Nordburgenland
CPV Hauptteil:
48200000 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet)
CPV Hauptteil:
48614000 (Datenerfassungssystem)
CPV Hauptteil:
72220000 (Systemberatung und technische Beratung)
Art des Auftrags:
Lieferauftrag

Die AG stellt den Ausführungen voran, dass bereits das bestehende Land- und Infrastrukturmanagementsystem (Grundsoftware) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG nach Schaltung einer freiwilligen ex-ante und ex-post Transparenzbekanntmachung vergeben wurde.

Ausführungen der AG zum technischen Alleinstellungsmerkmal:

Die AG beabsichtigt die Erweiterung von Lizenzen im Umfeld des bestehenden Land- und Infrastrukturmanagementsystems samt damit verbundener Dienstleistungen, wobei die Systemerweiterung folgende technischen Anforderungen erfüllen muss:

1. Integrierte Plattformarchitektur und Sicherheitskonzept: Die fachspezifischen Systemerweiterungen müssen auf einer integrierten Plattformarchitektur mit einheitlichem Rollen-, Berechtigungs-, Workflow- und Auditkonzept basieren. Dadurch werden Datenschutz, Datensicherheit, Nachvollziehbarkeit und ein konsistenter Betrieb der Fachanwendungen gewährleistet. Die zugrundeliegenden Sicherheits- und Systemmechanismen sind proprietärer Bestandteil der Plattform und können von anderen Marktteilnehmern nicht in gleichwertiger Weise genutzt oder nachgebildet werden.

2. Exklusive Quellcode- und Verwertungsrechte: Für die erforderlichen Weiterentwicklungen und Anpassungen des Systems sind Eingriffe in den proprietären Quellcode der Plattform notwendig. Diese Eingriffe dienen der dauerhaften und releasekonformen Umsetzung neuer Funktionen, Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen. Vor dem Hintergrund, dass der präsumtive Zuschlagsempfänger alleiniger Rechteinhaber des bestehenden Systems ist, können andere Marktteilnehmer nicht in das System eingreifen.

3. Bestehende Integration in die produktive Systemlandschaft: Die AG beabsichtigt die vollständige Integration der Fachanwendungen in die bestehende Plattform, Datenmodelle, Workflows und Schnittstellen. Diese ermöglicht eine entsprechende Datenkonsistenz, Betriebssicherheit und vermeidet Migrations- und Integrationsrisiken. Andere Marktteilnehmer verfügen nicht über die geforderte umfassende Kenntnis und Kontrolle der bestehenden Systemarchitektur und deren kundenspezifischen Ausprägungen.

Nach durchgeführter, europaweiter Markterkundung gemäß § 24 BVergG hat sich herausgestellt, dass lediglich der präsumtive Zuschlagsempfänger die von der AG gestellten

Anforderungen erfüllen kann, woraus die AG schließt, dass aus technischen Gründen sowie aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a und b BVergG an den einzigen Bieter vergeben werden kann.

Tag der Absendung:
15.06.2026
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit:
17.06.2026
Letzte Änderung am:
17.06.2026, 04:15 Uhr UTC+02:00